Nach den Plänen des Kabelnetzbetreibers Unitymedia sollen bis Jahresende bundesweit 1,5 Millionen WLAN-Hotspots zur Verfügung stehen. Das Verfahren zur Umsetzung wird von Verbraucherschützern scharf kritisiert. Im Rahmen der Realisierung der Konzernpläne sollen die Kabelmodems der Kunden ohne ihre Zustimmung in offene WLAN-Hotspots verwandelt werden.
Die Kunden erhielten bereits ein Schreiben, in dem darüber informiert werden, dass in den nächsten Wochen bei ihrem Modem ein zweites WLAN-Signal aktiviert wird. Innerhalb von vier Wochen kann der Kunde einen Widerspruch einlegen. Er darf bei Zustimmung nicht die Nutzung des Homespots beeinflussen und verhindern. Der Anschluss eines individuellen Routers ist mit der Einrichtung des Homespots nicht mehr möglich.
Alle Kunden, die den WLAN-Plänen des Konzerns zustimmen können die Hotspots bundesweit kostenlos nutzen. Die Verbraucherschützen halten eine Zustimmung der Kunden für erforderlich, weil eine derartige Vertragsänderung ohne grünes Licht durch den Kunden ansonsten unwirksam sei. Der Widerspruch gegen die Nutzung als offenen WLAN-Hotspot ist offenbar zu jedem Zeitpunkt und ohne Fristen möglich.
Die Wifi-Spots lassen sich Unitymedia zufolge nur auf bestimmten Routern einrichten und schränkt für den Kunden die Routerwahl stark ein, obwohl der Routerzwang ab dem 1.August 2016 seine Gültigkeit verliert. Die Störerhaftung bei einer gesetzeswidrigen Nutzung des Wifi-Spots übernimmt Unitymedia. Die WiFi-Spots arbeiten Konzernangaben zufolge mit zusätzlicher Kapazität und würden die Leistungen des vom Kunden genutzten Tarifs nicht beeinflussen.
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