Wer seinen Telekom Vertrag für Festnetz/DSL, Mobilfunk, TV oder Mietgeräte kündigen will, muss Laufzeiten und Fristen berücksichtigen. Je nach Ausgangslage, ob Preiserhöhung, bessere Konditionen oder Umzug, fallen die Bedingungen unterschiedlich aus.

Vertragslaufzeiten & Kündigungsfristen bei der Deutschen Telekom

Festnetz & DSL-Verträge kündigen

Da für einige Tarife der Deutschen Telekom AG spezielle Bedingungen gelten, macht es Sinn, vor einer Kündigung die Vertragsunterlagen einzusehen. Auch im Telekom Online-Kundencenter kann sich jeder über die Vertragsdaten informieren. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen für Festnetz & DSL-Anschlüsse sind tarifabhängig. Ohne Mindestlaufzeit ist ein Vertrag innerhalb von sechs Werktagen kündbar. Telekom-Produkte mit 12-monatiger Bindung erfordern mindestens vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit eine schriftliche oder online verschickte Kündigung. Die gleiche Kündigungsfrist gilt für Festnetz & DSL-Anschlüsse mit Vertragslaufzeiten von 24 Monaten. Ungekündigt verlängern sich die Laufzeiten um 12 Monate. Laufzeitverträge über drei Monate müssen vier Wochen weitergeführt werden, soweit die fristgerechte Kündigung ausbleibt. Hinzugebuchte Optionen sind gemäß der festgelegten Fristen kündbar, enden aber automatisch bei Austritt aus dem Hauptvertrag.

Mobilfunkverträge kündigen

Ein Telekom Mobilfunkvertrag ist in aller Regel auf eine 24-monatige Mindestlaufzeit festgelegt, kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vereinbarung. Der Handyvertrag läuft 12 Monate weiter, wenn die Kündigungsfrist versäumt wird. Wer seinen Mobilfunkvertrag beenden will, kann das in Schriftform oder online tun. Kunden, die bei Vertragsabschluss günstig ein Smartphone ergattert haben, dürfen dieses über das Vertragsende hinaus weiter nutzen. Wichtig: Erst nach Beendigung eines Handyvertrags mit Mindestlaufzeit ist die Aufhebung der SIM-Lock-Sperre kostenfrei, zu einem früheren Termin werden rund 100 Euro fällig. Fragen zu Vertragsbestandteilen beantwortet zum Beispiel der Digitale Assistent im Chat.

TV und Hardware kündigen

Wer sich lediglich von Entertain TV trennen will, nicht aber von Internet & Telefon, wählt am besten das Kontaktformular „Zusatzprodukte kündigen“. Hardware wie Media Receiver und andere Extras aus dem Entertain-Paket sind bequem über den Telekom Geräteservice kündbar. Eine schriftliche Kündigung hingegen ist für T-Home Entertain Komplettverträge nötig. Bei online abgeschlossenen Vereinbarungen ermöglicht die Telekom den Vertragsaustritt auch per E-Mail. Regulär haben Entertain-Verträge Mindestlaufzeiten von 24 Monaten und werden bei Nichtkündigung um ein weiteres Jahr verlängert. Zumeist monatlich kündbare Mietgeräte wie Speedport Router können im Telekom Retourenportal zur Auslieferung freigegeben werden. Nach der Geräteauswahl kann einen Retourenschein mit Paketmarke zum Gratis-Rückversand erstellt werden.

Telekom Kündigung bei Umzug und Sonderkündigungsrecht

Festnetz- und DSL-Anschlüsse müssen bei Umzug nicht gekündigt werden. Sofern an der neuen Wohnadresse dieselbe Technik zur Verfügung steht, kann der Kunde mit seinem bestehenden Telekom-Vertrag umziehen. Viele nutzen die Gelegenheit für einen Tarifwechsel, etwa in einen kombinierten Festnetz- und Mobilfunkvertrag. Besonders bequem lässt sich ein Umzug des Anschlusses online in Auftrag geben. Dies sollte mindestens einen Monat vor dem Einzugstermin geschehen, um sicherzugehen, dass die Bereitstellung zum gewünschten Datum gewährleistet ist. Im Telekom Kundencenter ist eine Umzugs-Checkliste mit allen relevanten Angaben abrufbar.

Bei Umzug haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Telekom die vereinbarten Leistungen an der neuen Adresse überhaupt nicht oder nur eingeschränkt erbringen kann. Grundsätzlich ist eine Sonderkündigung mit und ohne Fristsetzung für DSL-, Festnetz- oder Mobilfunkverträge nur unter bestimmten Umständen möglich. Einige Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können, teils aber auf Kulanz beruhen:

  • Preiserhöhungen oder AGB Änderungen
  • Ausfälle und ständige Störungen
  • Defekte Hardware
  • Dauerhafter Verzug ins Ausland
  • Versterben des Kunden oder Betreuung im Pflegeheim
  • Zahlungsunfähigkeit/Privatinsolvenz

Welche Kündigungswege gibt es bei der Telekom?

Die postalische Kündigung per Einschreiben an die Telekom Deutschland GmbH in Bonn ist die klassische Methode für den Vertragsaustritt. Oft werden hierzu praktische Musterschreiben mit vorgefertigten Formulierungen genutzt. Auch per Fax können Festnetz, Internet & TV, Geräte & Zubehör gekündigt werden. Die Telekom benötigt bei schriftlichen und via Fax übermittelten Kündigungsschreiben Name, Anschrift, Rufnummer, Mobilfunk-Kundenkonto bzw. Festnetz-Kundennummer/Buchungskonto. Empfehlenswert ist der Telekom Online-Kündigungsservice. Hier finden Vertragsinhaber verschiedene Kündigungsgründe aufgeführt und erhalten Hinweise zu erforderlichen Dokumenten, beispielsweise Sterbeurkunde. Die Vertragskündigung online ist komfortabel, direkt und schnell.

DSL und Telefonanschluss:

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn

Mobilfunkvertrags

Telekom Deutschland GmbH
Postfach 30 04 44
53184 Bonn

oder
Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 – Bonn

E-Mail: kundenservice.mobilfunk@telekom.de
Hotline: 08003302202

Wie funktioniert der Telekom Rufnummernexport?

Die Möglichkeit zur Mitnahme der Handynummer bei einem Anbieterwechsel besteht 90 Kalendertage nach Ende des Vertrags. Liegt die Kündigungsbestätigung vor, kann der Rufnummernexport beim neuen Provider beantragt werden. Nach erfolgter Portierung vergibt die Telekom eine bis zum Vertragsende gültige neue Handynummer. Wer seine vertrauten Festnetznummern behalten will, überlässt den Export normalerweise dem neuen DSL-Anbieter, der auch die Kündigung des Vertrags übernimmt. Die Telekom sollte jedoch über die beabsichtigte Rufnummernmitnahme vor Deaktivierung des Anschlusses informiert werden, um sicherzustellen, dass die Telefonnummern noch zur Mitnahme verfügbar sind und nicht bereits freigegeben wurden. Je nach Anschlussart erhebt die Telekom für die Portierung der Hauptrufnummer derzeit Kosten zwischen rund 7,00 bis 8,00 Euro.